Der Seelsorgerat ist ein repräsentatives Organ von Laien, der Diözese, welches den Bischof in Fragen der Seelsorge berät und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Dem Seelsorgerat gehören pro Seelsorgeeinheit eine gewählte Person an, welche nicht hauptamtlich im kirchlichen Dienst steht.
Jährlich finden 2 Treffen statt: das Pastoralforum im November in Quarten (Freitagnachmittag und Samstagmorgen), sowie die Frühjahrstagung jeweils im Juni (Samstag). Zwei Beispiele aus den Arbeiten vom Seelsorgerat sind die Firmung ab 16 und der Leitfaden für die Freiwilligenarbeit.