Ihm obliegt die staatskirchenrechtliche Verwaltung der Seelsorgeeinheit. Im Wesentlichen handelt es sich um die Anstellung und Führung des gemeinsamen Personals. Es sind dies die Priester, Seelsorger/innen, Jugendseelsorger/innen, Katechet/innen und das Verwaltungspersonal. Ausserdem werden die gemeinsamen Anlässe über den Zweckverband organisiert und finanziert.
Der Zweckverband wird geführt vom Verwaltungsrat (bestehend aus je zwei Mitgliedern der drei Kirchenverwaltungsräte). Überwacht wird der Verwaltungsrat von der Delegiertenversammlung (je vier Mitglieder der drei Kirchenverwaltungsräte) und von der Kontrollstelle (je ein Mitglied der drei Geschäftsprüfungskommissionen).