Der Zweckverband ist mit der staatskirchenrechtlichen Verwaltung der Seelsorgeeinheit betraut. Einerseits handelt es sich dabei um die Anstellung und administrative Führung des gesamten Personals.
Anderseits sind dem Zweckverband die folgenden Aufgaben übertragen:
a. Führung des Sekretariats des Zweckverbandes und der Kirchgemeinden
b. Rechnungsführung für den Zweckverband und die Kirchgemeinden
c. Betreuung der Liegenschaften der Kirchgemeinden
d. Anschaffung und Betrieb von gemeinsam genutzten Sachgütern.
Zur Erledigung dieser Aufgaben führt der Zweckverband eine Geschäftsstelle im Pfarreiheim Oberbüren.
Der Zweckverband wird vom Verwaltungsrat geführt (je zwei Mitglieder der drei Kirchenverwaltungsräte). Der Verwaltungsrat wird von der Delegiertenversammlung (je vier Mitglieder der drei Kirchenverwaltungsräte) und der Kontrollstelle (je ein Mitglied der drei Geschäftsprüfungskommissionen) überwacht.